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Schul- und Hausordnung

Das Zusammenleben von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften an der Max-Weber-Schule bedarf bestimmter Regeln. Grundlage solcher Regeln muss gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Verantwortung sein. Diese Schulordnung basiert auf dem Leitbild der Schule und wurde im Zusammenwirken von Schülern, Eltern, Ausbildenden und Lehrkräften für alle verbindlich festgelegt.

1. Schulbesuch

Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten (Schulbesuchsverordnung §§ 1, 2).

2. Entschuldigungspflicht             

Sind Schüler/-innen aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Die Schüler/-innen melden sich am ersten Tag des Fehlens per Telefon, Fax oder E-Mail als fehlend. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts, spätestens jedoch am dritten Tag nach Fehlzeitenbeginn, ist eine schriftliche Entschuldigung bzw. ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

3. Freistellung

Freistellungen vom Schulbesuch sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach rechtzeitig schriftlich eingereichtem Antrag möglich.

4. Änderungen persönlicher Daten

Alle Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Adressänderung) sind dem Sekretariat und dem Klassenlehrer unverzüglich mitzuteilen.

5. Schulaustritt

Bei Austritt aus der Schule haben sich Schüler/-innen (ggfs. durch den Erziehungsberechtigten bzw. bei Berufsschülern durch den Ausbildenden) schriftlich abzumelden und die entliehenen Bücher zurückzugeben.

6. Stundenplan und Vertretungen

Unter dem Link „WebUntis“ auf der Homepage findet man den tagesaktuellen Stundenplan. Vertretungsregelungen können auch der WebUntis-App entnommen werden.

Wenn fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die Lehrkraft noch nicht in der Klasse anwesend ist, verständigt der/die Klassensprecher/-in das Sekretariat (nach 15:45 Uhr die diensthabende Fachabteilungsleitung in Zimmer 203), damit für Vertretung gesorgt werden kann.

7. Unterrichtsräume

Die Unterrichtsräume und die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Fachraumordnung der jeweiligen Fachräume ist einzuhalten. Am Ende der Unterrichtsstunde ist die Tafel zu reinigen und der Müll zu entsorgen. Im Klassenzimmer darf die Anordnung der Tische nur verändert werden, wenn am Ende der Unterrichtsstunde die ursprüngliche Ordnung wiederhergestellt wird. Zum Ende der letzten Unterrichtsstunde einer Klasse stellen die Schüler/-innen alle Stühle auf die Tische und schließen die Fenster.

8. Sauberkeit

Das Schulgebäude und die Außenanlagen sind sauber zu halten. Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Bei Bedarf können Reinigungsgeräte (Besen und Schaufel) bei den Hausmeistern abgeholt werden.

9. Essen und Trinken

Offene Getränke und Tellergerichte dürfen nur im Café Max bzw. im Pausenbereich des Erdgeschosses verzehrt werden. Die Tische sind abzuräumen. Die Tabletts mit dem Geschirr sind in die Tablett-Wagen zu stellen.

10. Rauchen

An der Max-Weber-Schule gilt im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ein absolutes Rauchverbot, inkl. E-Zigaretten.

11. Elektronische Kommunikationsmittel

Die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches) im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Alle elektronischen Kommunikationsmittel sind während des Unterrichts auszuschalten und wegzupacken. Über den Einsatz der Kommunikationsmittel im Unterricht entscheidet die Lehrkraft.

12. Datenschutz

Persönliche Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden (z.B. Bilder, Informationen, …). Weitere rechtliche Regelungen (z.B. zum Datenschutz, Urheberrecht, usw.) sind einzuhalten. Ton- und Bildaufnahmen im Unterricht sind verboten. Vergehen werden zur Anzeige gebracht.

13. Internet und Schulnetz

Für die Nutzung des Internets und des Schulnetzes im gesamten Gebäude gilt die Benutzerordnung „Unterrichtsnetz“. Die Nutzung des WLANs dient ausschließlich schulischen Zwecken. Die Lehrerkraft entscheidet über die Freigabe des WLANs für die Schüler/-innen.

14. Parken        

Das Parken von PKWs ist für Schüler/-innen auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Zweiradfahrzeuge (z.B. Fahrräder, Tretrollern, E-Roller, u.ä.) können an den dafür vorgesehenen Plätzen außerhalb des Schulgebäudes abgestellt werden. Ein Mitnehmen in das Schulgebäude ist verboten.

15. Haftung/Versicherung          

Für Schäden am Schulhaus und am Schulinventar, die durch Schüler/-innen verursacht werden, haften diese Schüler/-innen. Für abhanden gekommene Wertgegenstände (Bekleidung, Schmuck, Uhren, Geld usw.) übernimmt die Schule keine Haftung. Auf dem Schulweg und dem Schulgelände sind die Schüler/-innen unfallversichert. Bei einem Unfall ist das Sekretariat unverzüglich zu benachrichtigen, damit Versicherungsansprüche nicht verfallen. Beim eigenmächtigen Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit erlischt der Versicherungsschutz.

16. Fundsachen

Gefundene Wertgegenstände sind im Sekretariat; Kleidungsstücke, Bücher usw. sind beim Hausmeister abzugeben. Dort sind sie auch abzuholen.

17. Alarm

Die Verhaltensregeln in Alarmsituationen und die vorgegebenen Fluchtwege sind zu beachten und einzuhalten. Bei Feueralarm (Wechselton) verlassen alle Personen das Gebäude und gehen zum ausgewiesenen Sammelplatz. Ist der Fluchtweg nicht begehbar, wird der zweite Rettungsweg genutzt. Bei Amokalarm (Dauerton) erfolgt eine Klartextdurchsage. Alle Personen schließen sich im Klassenzimmer ein.

18. Aufsicht

Den Weisungen der Aufsichtspersonen (Schulleitung, Lehrkräfte, Hausmeister, Ordner der SMV und sonstige Mitarbeiter/-innen) im Rahmen der Schulordnung sind in jedem Falle Folge zu leisten.

19. Aushang     

Das Anbringen von Plakaten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände und das Verteilen von Flugblättern muss von der Schulleitung genehmigt werden. An den Ein- und Ausgängen dürfen keine Plakate angebracht werden.

20. Erste Hilfe

Bei Unfällen ist Erste Hilfe zu leisten, eine Lehrkraft und das Sekretariat zu benachrichtigen. Sanitätszimmer befinden sich beim Sekretariat und neben der Hausmeisterloge.