Regeln des Hauses

Schul- und Hausordnung

Das Zusammenleben von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften an der Max-Weber-Schule bedarf bestimmter Regeln. Grundlage solcher Regeln muss gegenseitige Achtung, Rücksicht-nahme und Verantwortung sein. Diese Schulordnung basiert auf dem Leitbild der Schule und wurde im Zusammenwirken von Schülern, Eltern, Ausbildenden und Lehrkräften für alle verbindlich festgelegt.

1. Schulbesuch

Alle Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten (Schulbesuchsverordnung §§ 1, 2).

2. Entschuldigungspflicht

Ist ein Schüler/-in aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Die Schüler melden sich am ersten Tag des Fehlens per Telefon, Fax oder E-Mail als fehlend. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts, spätestens jedoch am dritten Tag nach Fehlzeitenbeginn, ist eine schriftliche Entschuldigung bzw. ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

3. Freistellung

Freistellungen vom Schulbesuch sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach rechtzeitig schriftlich eingereichtem Antrag möglich.

4. Änderungen persönlicher Daten

Alle Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Adressänderung) sind dem Sekretariat und dem Klassenlehrer unverzüglich mitzuteilen.

5. Schulaustritt

Bei Austritt aus der Schule hat sich der Schüler/-in (ggfs. durch den Erziehungsberechtigten bzw. bei Berufsschülern durch den Ausbildenden) schriftlich abzumelden und die entliehenen Bücher zurückzugeben.

6. Stundenplan Vertretungen

Unter dem Link „WebUntis“ auf der Homepage findet man den tagesaktuellen Stundenplan.

Vertretungsregelungen können auch der digitalen Vertretungsanzeige entnommen werden.

Wenn fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die Lehrkraft noch nicht in der Klasse anwesend ist, verständigt der Klassensprecher das Sekretariat (nach 15:45 Uhr den diensthabenden Fachabteilungsleiter in Zimmer 203), damit für Vertretung gesorgt werden kann.

7. Unterrichtsräume

Die Unterrichtsräume und die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

Die Fachraumordnung der jeweiligen Fachräume ist einzuhalten.

Am Ende der Unterrichtsstunde ist die Tafel zu reinigen und der Müll zu entsorgen.

Im Klassenzimmer darf die Anordnung der Tische nur verändert werden, wenn am Ende der Unterrichtsstunde die ursprüngliche Ordnung wieder hergestellt wird.

Zum Ende der letzten Unterrichtsstunde einer Klasse stellen die Schüler/-innen alle Stühle auf die Tische und schließen die Fenster.

8. Sauberkeit

Das Schulgebäude und die Außenanlagen sind sauber zu halten. Bei Bedarf können Reinigungsgeräte (Besen und Schaufel) bei den Hausmeistern abgeholt werden.

9. Essen und Trinken

Offene Getränke und Tellergerichte dürfen nur im CaféMax bzw. im Pausenbereich des Erdgeschosses verzehrt werden. Die Tische sind abzuräumen. Die Tabletts mit dem Geschirr sind in die Tablettwagen zu stellen.

10. Rauchen

An der Max-Weber-Schule gilt im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ein absolutes Rauchverbot.

11. elektronische Kommunikationsmittel

Die private Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln (z.B. Mobiltelefonen) im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Alle elektronischen Kommunikationsmittel sind während des Unterrichts auszuschalten und wegzupacken.

12. Datenschutz

Persönliche Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden (z.B. Bilder im Internet).

13. Internet/Schulnetz

Für die Nutzung des Internets und des Schulnetzes gelten die Regelungen in der Fachraumordnung für DV-Räume.

14. Parken

Das Parken von PKWs ist für Schüler/-innen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

Zweiradfahrzeuge können an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

15. Haftung/Versicherung

Für Schäden am Schulhaus und am Schulinventar, die durch Schüler/-innen verursacht werden, haften diese Schüler/-innen.

Für abhandengekommene Wertgegenstände (Bekleidung, Schmuck, Uhren, Geld usw.) übernimmt die Schule keine Haftung.

Auf dem Schulweg und dem Schulgelände sind die Schüler/-innen unfallversichert. Bei einem Unfall ist das Sekretariat unverzüglich zu benachrichtigen, damit Versicherungsansprüche nicht verfallen.

Beim eigenmächtigen Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit erlischt der Versicherungsschutz.

Eine Zusatzversicherung (Haftpflicht-, Unfallversicherung für Bereiche außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung, Sachschaden-, Fahr-radversicherung) kann zu Beginn jedes Schuljahres abgeschlossen werden.

16. Fundsachen

Gefundene Wertgegenstände sind im Sekretariat; Kleidungsstücke, Bücher usw. sind beim Hausmeister abzugeben.

Dort sind sie auch abzuholen.

17. Alarm

Die Verhaltensregeln in Alarmsituationen und die vorgegebenen Fluchtwege sind zu beachten und einzuhalten.

Bei Feueralarm (Wechselton) verlassen die Schüler/innen das Zimmer und gehen zum ausgewiesenen Sammelplatz. Ist der Fluchtweg nicht begehbar, wird der zweite Rettungsweg genutzt.
Bei Amokalarm (Dauerton) schließen sich die Schüler/-innen in den Klassenzimmern ein.

18. Aufsicht

Den Weisungen der Aufsichtspersonen (Schulleitung, Lehrkräfte, Hausmeister, Ordner der SMV und sonstige Mitarbeiter) im Rahmen der Schulordnung sind in jedem Falle Folge zu leisten.

19. Aushang

Das Anbringen von Plakaten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände und das Verteilen von Flugblättern muss von der Schulleitung genehmigt werden.

20. Erste Hilfe

Bei Unfällen ist Erste Hilfe zu leisten, eine Lehrkraft und das Sekretariat zu benachrichtigen. Sanitätszimmer befinden sich beim Sekretariat und neben der Hausmeisterloge.